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Gedenkstätten in Schleswig-Holstein haben wieder geöffnet

Laut der aktuellen Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 durften am 8. März neben Museen, Bibliotheken und Archiven auch die Gedenkstätten in Schleswig-Holstein unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen. Die Besucherzahl ist dabei innerhalb geschlossener Räume auf eine Person je zehn Quadratmeter Besuchsfläche begrenzt. Nähere Informationen zu den jeweiligen Hygienekonzepten erhalten Sie vor Ort.

Eine Übersicht über die Gedenkstätten mit den jeweiligen Öffnungszeiten und weiteren praktischen Informationen finden Sie hier.

 

Foto: Henrik Matzen