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Antragstellung

1. Allgemeine Informationen

Vergaberecht und Fördergrundlagen

Formale Grundlagen der Entscheidung über die Anträge sind die landesrechtlichen Bestimmungen zum Vergaberecht (a), Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P) (b), die Satzung (c) und die Fördergrundsätze der BGSH (d):

(a) https://gedenkstaetten-sh.de/file/schleswig-holsteinische-vergabeverordnung_2019.pdf 

(b) https://gedenkstaetten-sh.de/file/anlage_2_anbest-p_dezember_2023.pdf 

(c) https://gedenkstaetten-sh.de/file/bgsh-satzung-februar-2023.pdf

(d) https://gedenkstaetten-sh.de/grundlagen .

Ablauf des Verfahrens

Für die Antragstellung ist das (digital ausfüllbare) Dateiformular „Antrag auf Bewilligung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung“ zu verwenden. Diese und weitere Unterlagen für die Erstellung der Anträge sind online auf dieser Seite abrufbar (https://gedenkstaetten-sh.de/antragstellung).

Beratung: Im Vorfeld der Antragseinreichung stehen Friederike Rummer (allgemeine Prüfung) und Dr. Harald Schmid (wissenschaftliche Prüfung) zur Beratung zur Verfügung.

Vorprüfung und fristgerechte Einreichung: Den Entwurf des Antrags bitten wir zunächst zur inhaltlichen Vorabstimmung spätestens eine Woche vor Ablauf der Abgabefrist per E-Mail an info@gedenktstaetten-sh.de zu senden. Die vollständigen Antragsunterlagen sind spätestens am Tag der Abgabefrist (s.u.) unterzeichnet in ausschließlich digitaler Fassung (alle Dateien zusammengefasst in einer PDF-Datei) an die BGSH-Geschäftsstelle zu senden.

Mittelabruf und Verwendungsnachweis: Im Falle der Bewilligung müssen die Mittel bis spätestens zum Ende des laufenden Kalenderjahres bei der BGSH-Geschäftsstelle abgerufen werden. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zweckes ein einfacher Verwendungsnachweis (kurzer Sachbericht inkl. zahlenmäßigem Nachweis sowie einer Übersicht der Besuchszahlen und Schulklassen vor Ort und ggf. Pressespiegel zum geförderten Projekt) erstellt und digital an die Geschäftsstelle gesendet werden. Mit diesem Nachweis ist das Projekt abgeschlossen.

Verbindliche Abgabefristen

1. Oktober: Anträge für die Förderung im Folgejahr bzw. in den Folgejahren (zwingend für Anträge zum laufenden Betrieb)

1. Februar: Anträge für Projekte im laufenden Jahr.

2. Anträge

Anträge auf Projektförderung 

Antragsbestandteile:

Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (bitte auch auf Ankreuzen/Streichungen achten)
Projektskizze: Begründung des Förderbedarfs und Darstellung des beantragten Projekts (1 bis 2 Seiten)
Kosten- und Finanzierungsplan für das beantragte Projekt: genaue Auflistung der erwarteten Projektkosten und – darauf aufbauend – Darstellung der Finanzierungsquellen des Projekts (Eigenmittel, Drittmittel, BGSH)
Bei externen Dienstleistungen: drei Vergleichsangebote (bei ehrenamtlich geführten Einrichtungen reicht ein Vergleichsangebot).
 

Anträge auf Förderung zum laufenden Betrieb

Antragsbestandteile:

Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (bitte auch auf Ankreuzen/Streichungen achten)
Organisations- und Stellenplan der Gedenkstätte
Konzept der Gedenkstätte (Selbstverständnis)
Haushaltsplan über alle zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen
Bericht über Aktivitäten des abgelaufenen Jahres (inkl. Besucherstatistik).
 

Kontakt

Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten
Schauenburgerstraße 116
24118 Kiel

Dr. Harald Schmid
Tel.: 0451-53099054, 0152-31758461
E-Mail: harald.schmid@gedenkstaetten-sh.de

Friederike Rummer
Tel.: 0431-21912452
E-Mail: friederike.rummer@gedenkstaetten-sh.de

oder info@gedenkstaetten-sh.de

3. Formulare

Hinweis zur Förderung von Fahrtkosten bei Exkursionen mit Jugendgruppen (schulisch und außerschulisch): Die Förderung von Exkursionen zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme wurde im Sommer 2022 (zum Schuljahr 2022/2023) eingestellt, um die Mittel ausschließlich für Fahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Schleswig-Holstein einzusetzen.