Was fördern wir?
Satzungsgemäße Aufgabe der Bürgerstiftung Schleswig- Holsteinische Gedenkstätten ist die Förderung bestehender oder noch zu gründender Einrichtungen des Gedenkens an den nationalsozialistischen Terror sowie der darauf bezogenen Forschungs-, Aufklärungs- und Vermittlungsarbeit.
Wir vergeben Mittel für drei Förderbereiche:
Förderung eines inhaltlich und zeitlich begrenzten Projektes
Sie möchten zum Beispiel Forschungsarbeiten vorantreiben, die Mitarbeitenden Ihrer Einrichtung weiterbilden, eine Broschüre erstellen lassen oder Ihr pädagogisches Angebot um digitale Bestandteile erweitern?
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Förderung zum laufenden Betrieb eines Projektes
Sie benötigen für die Neugründung, laufende Unterhaltung und/oder Weiterentwicklung eines Erinnerungsortes längerfristige finanzielle Unterstützung?
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Förderung von Fahrtkosten bei Exkursionen mit Jugendgruppen (schulisch und außerschulisch)
Sie möchten mit Jugendlichen eine Gedenkstätte oder einen Erinnerungsort in Schleswig-Holstein besuchen?
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Hinweis: Die Förderung von Exkursionen zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme wurde im Sommer 2022 (zum Schuljahr 2022/2023) eingestellt, um die Mittel ausschließlich für Fahrten zu Gedenkstätten und Erinnerungsorten in Schleswig-Holstein einzusetzen.
Möglichkeiten für die Förderung von Gedenkstättenfahrten zu Orten außerhalb Schleswig-Holsteins finden Sie auf der Seite des IBB
Grundlegende Informationen finden Sie hier
Hilfreich ist auch die Seite "Gedenkstättenfahrten"
Bitte beachten Sie unsere nächsten Antragsfristen:
1. Februar 2025
Anträge auf Projektförderung für ein inhaltlich und zeitlich begrenztes Projekt, Projektlaufzeit ab Bewilligung bis max. 31.12.2025
Anträge bitte ausschließlich digital in einer zusammenhängenden PDF-Datei einreichen. Maßgebend für eine fristgemäße Einreichung ist das Datum des Maileingangs.
1. Oktober 2025
- Anträge auf Projektförderung zum laufenden Betrieb, Projektlaufzeiten ab 01.01.2026 bis max. 31.12.2028 (3 Jahre)
- Anträge auf Projektförderung für ein inhaltlich und zeitlich begrenztes Projekt, Projektlaufzeiten ab 01.01.2026 bis max. 31.12.2026 (bis zu 1 Jahr)
Anträge bitte ausschließlich digital in einer zusammenhängenden PDF-Datei einreichen. Maßgebend für eine fristgerechte Einreichung ist das Datum des Maileingangs.
Der Vorstand der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten entscheidet zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, über die Projektförderungen. Grundlage der Entscheidung ist das Votum des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung. Etwa eine Woche nach der jeweiligen Sitzung informieren wir Sie schriftlich, ob wir Ihr Projekt fördern werden.