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Was fördern wir?

Die Aufgaben der Bürgerstiftung Schleswig-Holsteinische Gedenkstätten sind in der Präambel der Satzung definiert. 

Die Stiftung fördert demnach "bestehende oder noch zu gründende Einrichtungen des Gedenkens an den nationalsozialistischen Terror und damit thematisch und inhaltlich zusammenhängende Projekte, welche

  • der Aufklärung und Forschung über Verfolgungs- und Vernichtungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Staates dienen und
  • eine darauf bezogene Vermittlungsarbeit, mit Blick auf die jüngeren und kommenden Generationen, leisten".

Darüber hinaus will die Stiftung "Fremdverstehen, Toleranz und gegenseitige Achtung unter den Menschen fördern sowie Verständnis und persönlichen Einsatz für den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat stärken und das Bewusstsein für politische Verantwortung entwickeln und vertiefen".

Eine Alleinfinanzierung durch die Stiftung ist ausgeschlossen. Eigenmittel oder Zuwendungen Dritter sind notwendig.

Förderung zum laufenden Betrieb bestehender Einrichtungen

Zentrales Ziel der Stiftung ist es, kontinuierliche Arbeit und Planungssicherheit zu gewährleisten. Deshalb sind mehrjährige Förderungen möglich. Eine dauernd arbeitende Gedenkstätte, die eine – ggf. auch mehrjährige – Förderung zum laufenden Betrieb erhält, muss über ein wissenschaftliches, didaktisches und pädagogisches Konzept verfügen. 

Als qualifizierende Kriterien für eine Förderung zum laufenden Betrieb gelten:

  • die öffentliche, geleitete Zugänglichkeit des exemplarischen historischen Ortes und/oder seiner Überreste,
  • die wissenschaftlich recherchierte Dokumentation sowie Präsentation der Geschichte dieses Ortes,
  • die pädagogische Begleitung durch fachlich qualifizierte Personen, die konzeptionell und didaktisch kontinuierlich an der Gedenkstätte mitarbeiten.

Förderung für inhaltlich und zeitlich begrenzte Projekte

Darüber hinaus fördert die Stiftung einzelne Projekte, die inhaltlich und zeitlich begrenzt der aktiven Erinnerung an Verfolgung, Verbrechen und Widerstand in der NS-Zeit dienen und einer gegenwartsbezogenen historisch-politischen Bildung verpflichtet sind.
In der Regel werden Förderungen daran gebunden, dass die Aktivitäten an historischen Orten von Verfolgung und Widerstand in der NS-Zeit orientiert sind. Insbesondere folgende Vorhaben können durch projektbezogene Sach- und Personalkostenzuschüsse gefördert werden:

  • Quellenrecherchen und Interviews mit Zeitzeugen*innen 
  • Archivierung und systematische Erfassung von Sammlungen
  • Ausstellungen, audiovisuelle Präsentationen, digitale Angebote 
  • Entwicklung von zielgruppenspezifischen und an den historischen Ort gebundenen historisch-politischen Bildungs- und Vermittlungsangeboten
  • Fachtagungen, Workshops und Seminare
  • Publikationen (ohne Verlags- und Druckkostenzuschüsse)

Zielsetzung und Besonderheit des Vorhabens müssen aus einem Projektkonzept hervorgehen. Innovative Vermittlungskonzepte werden vorrangig gefördert. 

Forschungsvorhaben, die unmittelbar der konkreten Gedenkstättenarbeit dienen, können gefördert werden. Grundlagen- und universitäre Forschung sowie Qualifizierungsarbeiten (Dissertationen) sind von der Förderung ausgeschlossen. 

Nicht gefördert werden Baumaßnahmen. 

Bei öffentlich-rechtlicher Trägerschaft wird ein Eigenanteil der Antragstellenden von 20 Prozent erwartet - dies gilt auch bei Besuchen von Schülern*innen und Jugendgruppen -, bei ehrenamtlicher Trägerschaft von fünf Prozent.

Antragstellung und Fristen

Förderanträge werden grundsätzlich nur per E-Mail entgegengenommen. Auch die nachfolgende formale Kommunikation (Bescheide, Mittelabrufe, Sachberichte) findet ausschließlich mittels digitaler Post statt.
Anträge auf Förderung zum laufenden Betrieb müssen das ausführliche Gedenkstättenkonzept, Informationen über die Trägerschaft, einen Organisations- und Stellenplan, umfassende Tätigkeitsberichte und -planungen sowie genaue und vollständige Aufschlüsselungen der Finanzierung der Gedenkstätte enthalten.
Anträge auf Förderung inhaltlich und zeitlich begrenzter Projekte müssen eine Kurzbeschreibung und Begründung des Vorhabens (2–3 Seiten max.), eine Vorstellung der Projektträger, vollständige Informationen zu weiteren gestellten Förderanträgen sowie einen kompletten Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.

Der Vorstand der Bürgerstiftung entscheidet auf der Basis schriftlicher Anträge und nach Beratung mit dem Wissenschaftlichen Beirat. Zentraler Termin zur Abgabe der Anträge (zum laufenden Betrieb und für inhaltlich und zeitlich begrenzte Projektförderungen) für das jeweils kommende Haushaltsjahr ist der 1. Oktober. Abgabefrist für inhaltlich und zeitlich begrenzte Projektförderungen zum laufenden Haushaltsjahr ist der 1. Februar. Antragsteller*innen haben keinen Anspruch auf Förderung sowie auf Begründungen der Entscheidung. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung mit der Bürgerstiftung Kontakt zur Beratung aufzunehmen.

 

Förderung von Fahrtkosten bei Exkursionen mit Jugendgruppen (schulisch und außerschulisch)

Sie möchten mit Jugendlichen eine Gedenkstätte oder einen Erinnerungsort in Schleswig-Holstein besuchen?

Hier finden Sie weitere Informationen. Das Antragsformular finden Sie hier.

Hinweis: Die Förderung von Exkursionen zur KZ-Gedenkstätte Neuengamme ist nicht möglich. 

Möglichkeiten für die Förderung von Schulfahrten zu weiteren Gedenkstätten und Erinnerungsorten durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, die nicht durch die BGSH bezuschusst werden, finden Sie hier (das Antragsformular dazu gibt es hier, ganz unten auf der Seite). 

Möglichkeiten für die Förderung von Gedenkstättenfahrten zu Orten außerhalb Schleswig-Holsteins finden Sie auf der Seite des IBB.  
Grundlegende Informationen finden Sie hier.
Hilfreich ist auch die Seite "Gedenkstättenfahrten".